Impressum KFZ-Sachverständigenbüro Andreas Krappe - Krappe KFZ Sachverständiger

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Impressum und AGBs
Haftung

Rechtliche Hinweise Haftung für Links (LG Hamburg 12.05.1999 – 312 O 85/98)

Das Landgericht in Hamburg hat in seinem Urteil 312 O 85/98 vom 12.05.1999 entschieden, dass durch die Anbringung eines Links die Inhalte der entsprechenden Seite ggf. mit zu verantworten sind. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich durch folgenden Wortlaut ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Krappe Ingenieurbüro GmbH


1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens durch den Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

3. Vollmacht
Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen unmittelbar fällig. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungs-Nummer anzugeben.
Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

4. Zahlungsbedingungen
Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen unmittelbar fällig. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungs-Nummer anzugeben.
Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

5. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN ist auszugsweise als Anhang diesen AGB beigefügt und kann in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten brutto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert brutto des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.
Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von € 160,- pro Stunde (zzgl. Mehrwertsteuer) plus Nebenkosten in Rechnung gestellt.

6. Rechnungsprüfungsberichte/Nachbesichtigung
Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden pauschal mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten berechnet, sofern der AG den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist als die Pauschale.

7. Stornierungen
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 120,- zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

8. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbild-Negativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN.
Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt des Gutachtens für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des
BVSK (Bundesverband der freiberuflichen Kraftfahrzeug-sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und –bewertungen). Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an die Ge-schäftsstelle des BVSK, Menzelstr. 5, 14467 Potsdam, Tel: 0 331 / 23605900 zu wenden.

9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

10. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der AG ein Unternehmer war. Die Haftung einschließlich Folgeschäden und der Haftung gegenüber Dritten wird, sofern es sich nicht m eine Verletzung des Leben, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

11. Datenspeicherung
Die Fahrzeug- und personenbezogenen Daten werden zur Abwicklung des Auftrags elektronisch gespeichert.

12. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Gerichtsstand für Kaufleute ist Kamen.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Krappe Ingenieurbüro GmbH
Kfz-Sachverständigen-Büro

Prüfstelle Bergkamen

Erich-Ollenhauer-Straße 6a
59192 Bergkamen

Fon 02307 – 96 73 634
Fax 02307 – 96 73 635

E-Mail: info@gtue-krappe.de

Prüfstützpunkt Dortmund

Flughafenstraße 237
44309 Dortmund

Fon 0231 – 925 28 900
Fax 0231 – 925 28 901

Firmensitz/ Registergericht:

Erich-Ollenhauer-Straße 6a
59192 Bergkamen

Umsatzidentnummer:
DE283331370

Inhaltlich verantwortlich:
Andreas Krappe
Anhang: Auszug aus der Honorartabelle
Schadenhöhe
Honorar
Schadenhöhe
Honorar
Schadenhöhe
Honorar
500,00 €
212,00 €
6000,00 €
682,00 €
13000,00 €
1041,00 €
1000,00 €
288,00 €
6500,00 €
707,00 €
14000,00 €
1089,00 €
1500,00 €
349,00 €
7000,00 €
730,00 €
15000,00 €
1145,00 €
2000,00 €
397,00 €
7500,00 €
754,00 €
16000,00 €
1189,00 €
2500,00 €
440,00 €
8000,00 €
780,00 €
17000,00 €
1232,00 €
3000,00 €
481,00 €
8500,00 €
806,00 €
18000,00 €
1274,00 €
3500,00 €
518,00 €
9000,00 €
832,00 €
19000,00 €
1323,00 €
4000,00 €
554,00 €
9500,00 €
859,00 €
20000,00 €
1367,00 €
4500,00 €
588,00 €
10000,00 €
887,00 €
25000,00 €
1600,00 €
5000,00 €
619,00 €
11000,00 €
938,00 €
30000,00 €
1858,00 €
5500,00 €
650,00 €
12000,00 €
989,00 €


Anhang: Auszug aus den Nebenkosten  Stand 01.03.2017
1. Satz Lichtbilder je Bild
2,00 €
Fahrtkosten je km
0,70 €
2. Satz Lichtbilder je Bild
0,50 €
Schreibkosten je Seite
1,80 €
Porto-/Telefonkosten pausch.
15,00 €
Schreibkosten Kopie
0,50 €
ÜBER UNS

Als GTÜ-Vetragspartner führen wir Hauptuntersuchungen (HU) nach §29 StVZO, Änderungsabnahmen gemäß §19(3) StVZO, Sicherheitsprüfungen nach §29 StVZO und BOKraft Untersuchungen durch.

Wir sind Ihr kompetenter Partner, wenn es um die zuverlässige und sachkundige Erstellung von Schadengutachten geht. Wir helfen Ihnen bei Ihrer vollständigen Schadensabwicklung.

KFZ-Gutachen
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GTÜ
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KONTAKT

Krappe Ingenieurbüro GmbH
Erich-Ollenhauer-Straße 6a
59192 Bergkamen

Fon 02307 – 96 73 634
Fax 02307 – 96 73 635


Öffnungszeiten:
Montags bis freitags
von 9:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Samstag von 9:00 bis 12:00 Uhr


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